Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren (75. Geburtstag):
Mit ausländischer Staatsangehörigkeit die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
Mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben