Voraussetzungen für Übertragung und Übernahme von SF-Klassen

 

Die persönlichen Schadenfreiheitsklassen können unter folgenden Umständen auf andere Personen übertragen werden:

 

  • Schadenfreiheitsklassen können auf nahe Verwandte übertragen werden. Dazu zählen bei zahlreichen KFZ-Versicherungen Geschwister, Eltern und Großeltern. Oft sind auch alle in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Personen eingeschlossen.
  • Die abgebende Person gibt ihre erworbenen SF-Klassen und damit verbundene SF-Rabatte auf.
  • Der Empfänger kann nur für so viele Jahre Schadenfreiheitsklassen und Rabatte übernehmen, wie er bereits seinen Autoführerschein hat. Deshalb lohnt sich ein Übertrag auf einen Fahranfänger nicht!
  • Schadenfreie Jahre, die vom Empfänger nicht genutzt werden können, verfallen.
  • Schadenfreiheitsklassen sind lediglich personengebunden. Deshalb können Geber und Empfänger auch bei verschiedenen Kfz-Versicherungsgesellschaften sein.
  • Geber und Empfänger müssen versichern, dass der Empfänger bereits regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren ist.
  • Eine Rückübertragung ist nicht möglich.

 

Da jede Versicherung die jeweils auf die Schadenfreiheitsklassen gewährten Rabatte eigenständig festlegt, können die Prozente von Geber und Empfänger nach der Übertragung in der Höhe voneinander abweichen.

 

 

Sondereinstufungen werden nicht berücksichtigt

Etwaige Sondereinstufungen in den SF-Klassen des Gebers werden bei einer Übertragung nicht berücksichtigt – es zählen nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre.

 

Wann ist eine Schadenfreiheitsrabattübertragung sinnvoll?

 

Fahren die Eltern oder Großeltern beispielsweise aus Altersgründen kein Auto mehr, bietet sich eine Übertragung auf die Kinder beziehungsweise Enkel an.

 

Fährt der Sohn oder die Tochter einige Jahre den Zweitwagen von Vater oder Mutter, kommt ebenfalls eine Übertragung der Schadenfreiheitsklassen in Betracht. Die SF-Klassen des Zweitfahrzeugs können übertragen werden, ohne dass der bisherige Halter seine Schadenfreiheitsklassen für das erstfahrzeug verliert.

 

TB28: Antrag SF-Rabattübertragung

 

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann die Übertragung der SF-Klasse beim Kfz-Versicherer beantragt werden. Dafür kann der Geber bei seiner Gesellschaft einen entsprechenden Antragsbogen anfordern.

 

Sie können sich diese Prozedur jedoch sparen und einfach unser nebenstehendes und kostenloses Rabattübertragungsformular nutzen. Dazu laden Sie das PDF wahlweise herunter oder füllen es direkt online aus. Unterschrieben können Sie es anschließend an den Versicherer des künftigen Nutzers der SF-Klassen schicken – schon ist die Übertragung in die Wege geleitet.

 

Die Schadenfreiheitsrabattübertragung (TB28) beinhaltet:

 

  • die Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien
  • die Überschreibungsabsicht (Verzichtserklärung) des Gebers
  • die Klärung des Verhältnisses zwischen Geber und Empfänger sowie weiterer Voraussetzungen
  • Ort und Datum sowie die Unterschriften beider Parteien

 

Dem Antrag beigefügt werden muss außerdem der Führerschein des Empfängers in Kopie. Ist der bisherige Inhaber des Schadenfreiheitsrabatts verstorben, ist weiterhin eine Kopie der Sterbeurkunde notwendig. Denn eine Übertragung ist auch dann noch möglich. Die zeitlichen Fristen liegen hier je nach Versicherungsgesellschaft zwischen sechs und zwölf Monaten.