Hundehalter Haftpflicht


Das Abschließenen einer Hundehaftpflicht - Versicherung ist unbedingt empfehlenswert, da Hundebesitzer ohne Versicherung unbegrenzt für Schäden haften, welche von den Vierbeinern verursacht wurden.

Entsprechende Regelungen finden sich in § 833 BGB. Kein Hundebesitzer kann voraussagen, wie sein Tier in bestimmten Situationen reagiert und ehe man sich versieht, sind fremde Sachen oder gar Mensch und Tier geschädigt.

Welche Haftungsrisiken werden abgedeckt?
Eine gute Hundehaftpflicht schützt jedoch nicht nur vor der Haftung des Besitzers, sondern sollte auch Haftungsrisiken von Personen abdecken, die das Tier ab und zu ausführen. Versichert sind normalerweise Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Grundsätzlich sollten bei einer Hundehaftpflicht immer möglichst hohe Deckungssummen vertraglich vereinbart werden. Ein Verkehrsunfall, der durch einen Hund verursacht wird, kann durch Personen- und Sachschäden unter Umständen sogar siebenstellige Schäden verursachen.

Achten Sie bei der Hundehaftpflicht auf hohe Deckungssummen
Wer in diesem Fall über eine ungenügende Deckungssumme verfügt, haftet für den Rest des Schadens mit seinem Privatvermögen. Abhängig von den jeweiligen Landeshundegesetzen kann eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter vorgeschrieben sein. Einige Hunderassen werden von bestimmten Versicherern generell von der Hundeversicherung ausgeschlossen oder erheben für diese Hunde höhere Versicherungsbeiträge.

 

Forderungsausgfalldeckung

Bitte beachten Sie auch ob eine Forderungsausfalldeckung in der eigenen Versicherung beinhaltet ist. Diese tritt ein wenn, Ihnen eine andere Person (in diesem Fall ein fremder Hund) einen Personen oder Sachschaden verursacht, und der fremde Besitzer nicht versichert ist. In diesem Fall zahlt die Forderungsausfalldeckung des eigenen Vertrages.